Urkunde 1706 August 21 Horstmar

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

17. März 1706, Horstmar
Henrich Stühlen, Notar am Fürstlich Münsterschen Hofgericht, bekundet, dass ihm heute Herman Bundorpf in Gegenwart der Meister Johan Blöhmer und Diederich Ladde eine von der Witwe von Beverförde, geborenen von Plettenberg, Großmutter und Vormünderin der zwei Kinder ihrer † Tochter Anna Elisabeth Theodora von Beverförde, geborenen von Neuhoff, Frau zu Ober- und Niederwerries, Langen, Bynck, Horstmar, Wemesloh und Wenge, unterschriebene und gesiegelte Vollmacht überreicht habe, unter Beihülfe eines Notars von dem Burgmannhaus- und -hof Neuhoff, jetzt Beverförde, binnen dem Wiegbold Horstmar die Besitznahme (possessio ad effectum continuandi dominii) vorzunehmen.
Demgemäß habe er sich mit Bundorpf zu dem vorbenannten Burgmannshof begeben und bestätige, dass dieser in Gegenwart der vorbenannten Zeugen sich in der Küche beim Heerd gestellt, das Feuer ausgelöscht und wieder angeblasen, von einem Hausposten, da der Bosumb [Rauchfang] von Steinen erbaut ist, mit dem Messer einen Teil abgeschnitten, auch im Hof und Garten ein Stückchen Erde ausgestochen, und somit namens der Mündel von Haus und Hof Besitz [corporalem, realem et actualem possesaktnem] ergriffen habe.
Abschrift des von dem Notar Stühlen verfaßten, unterschriebenen und gesiegelten Protokolls.
Status causae cum brevi extractu actorum . . . der wichtigsten xon Neuhoffschen Erbschaftsache. Fol. 78 1—8

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise