Urkunde 1701 Juli 15

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

15. Juli 1701,
Urteilsverkündigung des kaiserlichen Kammergerichts:
In der Streitsache des † Johan von der Wenge gegen den † Johan von der Reck, wird zu Recht erkannt,
dass der adelige Sitz zur Wenge samt Zubehör wie auch der Hof zu Lanstrop mit Zubehör als ein verwirktes und heinigefallenes Lehen dem von der Recke abzutreten und einzuräumen ist, wie auch die davon erhobenen Nutzungen von der Zeit des vom Kaiserlichen Kammergericht am 13. Dezember 1677 ergangenen Urteils zu ersetzen und die Gerichtskosten gegeneinander aufzurechnen sind.
Den Erben wird hierfür von Amts wegen ein Termin von 3 Monate gesetzt bei Strafandrohung von 10 Goldmark und der Realexekution.
Abschrift eines Protokollauszuges.
Status causae cum brevi extractu actorum ... in der wichtigen von Neuhofschen Erbschaftssache. Fol. 831 u. 84.


Quelle

Literatur

Siehe auch