Urkunde 1685 April 15

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

15. April 1685 Arnhem[1]
Mauritz Vincent van Ommeren trifft nachfolgende letztwillige Verfügungen:
Sein Vater[2] Joost Vincent von Dungulen zu (von) Daelhausen erhält alle seine Güter auf der Veluwe wie auch die im Stift Utrecht, sämtliche Mobilien, Immobilien und Kapitalien.
Hierdurch soll die Verfügung, welche der Erblasser zusammen mit seiner nunmehr † Ehefrau Elisabet von Dungulen getroffen hat, nicht aufgehoben werden, sondern in Kraft bleiben.[3]
Stirbt Joost Vincent von Dungulen ohne eheliche Leibeserben, so soll sein Bruder Diederich Johan von Dungulen als Erbe an seine Stelle treten.
Cornelis und Gosewin van Steenler, Lehnmanner der Bannerherrlichkeit Baer und Latum, bescheinigen, dass der Erblasser ihnen sein Testament übergeben hat, worin er über seine Veluwschen Güter verfügt.
Loses Blatt.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise

  1. = Arnheim
  2. = Schwiegervater
  3. Vgl.: Urkunde 1682 Juni 8