Urkunde 1673 September 26

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

26. September 1673, Horstmar
Stephan Dietherich von Neuhoff zur Wenge, Horstmar, Bönninghausen und Neuenborg etc., bestimmt in einem Codizill[1] als Vormünder seiner Kinder den Friederich von Korff genannt Schmissing, Ritter des Maltheserordens und fürstlich Münsterischen Rat, und den Doktor der Rechte Christian Hase für die in dem mit seiner Frau errichteten Testament benannten Vormünder Stephan von Neuhoff, Herrn zu Neuenhoff, Kurfürstlich Brandenburgischen Rat und Drosten der Ämter Altena und Iserlohn, und im falle seines Todes Johan Leopold von Neuhoff, Besitzer des Hauses Neuenhoff und zeitigen Kurfürstlich Brandenburgischen Drosten der benannten Ämter.
Hiervon sind 2 Abschriften angefertigt, vom Aussteller unterschrieben und gesiegelt, wovon die eine als Codizill dem Testament beigefügt, die andere den neuen Vormündern zugestellt werden soll.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie einer von Justizirat und Landrichter Rademacker zu Hamm am 2. November 1754 durch Landgerichtssiegel und Interschrift beglaubigten Kopie.
Acta mamualia in Sachen des Frhrn. v. Dungellen zu Dahlhausen / Frau Geh. Kriegsrätin v. Arnim, Hofrat Engels und Bürgermeister Hohdal . puncto der von Neuhoffschen Nachlassenschaft.
Fol. 13—15.

Quelle

Literatur

Siehe auch