Urkunde 1657 Februar 27

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

27. Februar 1657 Stadt Coesfeld
Bischof Christopf Bernhardt von Münster eröffnet dem weltlichen Hofgerichtsprokurator Henrich Schräder, Bevollmächtigten des Rotger von Dungel zu Dallhausen, dass nach Lage der Sache (über den Lohemanshof) entschieden würde, falls nicht innerhalb 3 Monate über dem Heimfall des Lehens (ad caducitatem) Material vorgebracht sei.
Siegel und Unterschrift des Bischofs. Unterschrift: Jos. Wettendorff, Secretär.
Original.
Nachrichten über Lohmanns Hof . . Fol. 50.
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Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand