Urkunde 1649 Februar 3 II

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

3. Februar 1649
Rutger von Dungel bekundet in einem Reversalbrief die Belehnung mit den Werdensehen Lehngütern.
Zeugen: Licentiat der Rechte Philips Esch. Bürgermeister Johannes Francken zu Werden und Johann Heyden.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie, beglaubigt vom Königl. Archivar Lacomblet[1], Düsseldorf, den 14. November 1826.
Verzeichnis der Werdensehen Lehen I Nr. 9. Fol. 6.
" " II Nr. I. Fol. 1.
" " V Nr. 9. Fol. 2.
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Literatur

Siehe auch

Quelle