Urkunde 1646 April 7

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

14. Oktober - 1645
Witten

In der Streitsache, die Conradt von Elverfeldt zu Werdringen namens seiner † Frau Margarete von dem Bröel, genannt Plater, gegen den † Gosswin von Düngelen wegen Lehenstücke, die von Haveckenscheit herrührten, und wegen eines Fideikommisses führte, war durch Endurteil vom 7. Juni 1644 entschieden, daß von Düngelen in die Erbschaft der † Elisabeth von Haveckenscheit eingesetzt (immittirt) und er auch neben anderen das Bertelingsgut zu Aplerbeck erhalten (manuteniren) soll.
Da inzwischen das Berteling (Bertelimk) oder Hesslers Gut auf den von Voss daselbst übertragen worden ist, wogegen von Düngelen zu Dalhausen Klage erhob, jedoch dessen Ersatzansprüche auf die Güter des von Capellen anerkannte, so ist zur Beendigung des Streites unter Zuziehung des Heinrich Wilhelm von Elverfeldt, Herrn zu Herbede, seines Bruders, und des Herman von dem Bröel genannt Plater, seines Schwagers als nächsten Blutsverwandten seiner Frau, mit von Düngelen, welcher neben anderen Forderungen Ersatzansprüche für die Abnutzung von allen ihm zuerkannten Lehngütern erhob, nachstehender Vergleich geschlossen worden:
von Düngelen erhält das Gut Loeman zu Westück, den Schultenhof zu Geisecke zur Hälfte und den Leitischen Hof zu Dortmundt:
die Verbesserungen des Natenhofs zu Aplerbeck seit der Verschieibung an Voss für 500 Rtlr. die hierfür bis 1614 gezahlten Zinsen, sowie die Abnutzungen sollen durch von Elverfelt und seine Angehörigen vergütet werden.
Ferner erhält er die Erbholzgerechligkeit in der Aplerbecker Marck und das Begräbnis recht in der Kirche zu Aplerbeck, und andere Markenrechte und Zubehörungen, den Hof Heneman zu Emhorst (?) mit allem Zubehör, besonders die Gerechtsame von 40 Schahre in der Eppenhauser Marck und des am Hofe gebrauchten Kalkofens.
Alles dieses erhält von Düngelen als allodial frei ohne die vorher bezeichneten immittierten Güter.
Sämtliche Briefschaften, welche sich auf den Streitfall, sowie auf das Haus Haveckenscheit, Garnen und die Leitische Erbschaft beziehen, werden dem von Düngelen ausgehändigt. Zur Sicherheit verpfänden von der Capelle, Leite und Elberfeldt zu Wädringen ihr Hab und Gut.
Rütger von Düngelen zu Dallhausen, Conradt von Elverfeldt zu Werdringen, Henrich Wilhelm von Elverfeldt zu Herbede, Herman von dem Broell genandt Plater siegeln und unterschreiben. Unterschrift des Christoff Essellen.
Original.
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen — Frhr. v. der Reck zu Heesen Ohrist Frhrr. von Berchem zu Wedringen betr. Abtretung des Haurmanns Hofes. Fol. 55 und 54. [1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand