Urkunde 1587 August 12

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

12. August 1587
Erbfolgeregelung
Zwischen Caspar Lipperheide zu Bermen (Bernen) und Johann auf dem Berge zu Repshorst samt ihren Konsorten einerseits und Wolter von Loë zur Knippenburch samt seinen Kindern andererseits hatte ein Streit über den Besitz des Hauses Horl bzw. Hordel (Horle) (ehemaliges Haus Horl bzw. Hordel ca. 4 km norwestl vom Zentrum Bochum) und dessen Pertinenzien und über die Erbschaft und Güter der Maria von Bodelschwingh (Bollschwingh), " Witwe des auch bereits verstorbenen Knippenberg von Loë, in der Art, dass gedachte Brüder und Kinder sich allein als wahre Erbfolger ihres mütterlichen Erbes betrachteten, der von Loë aber wegen seines genannten verstorbenen Sohnes kraft einer vorgelegten Heiratsverschreibung und Schenkung (donation) sich zu dem Nachlass als befugt ansah.
Beide Parteien haben nach mancherlei Verhandlungen wegen des Hauses Horl und auch sonstiger Gebrechen sich freundschaftlich auf die nachstehenden Schiedsleute geeinigt nämlich
von Seiten der klagenden Gebrüder: Johann uf dem Berge, Komtur des Deutschen Ordens zu Brackel, und Dietrich Ohvelacker zu Niederhofen (Niederenhove),
von Seiten des Loë: Rittmeister Ebert von Schüiren, Herr zur Horst, und Johann van Sevenar.
Diesen waren als Obmänner beigeordnet Jürgen von dem Romberg zu Maßen, fürstlich-klevischer Stallmeister, Rat und Droste zu Wetter, und Dietrich von Aßbecke achter dem Berge. Diese verhören beide Parteien und treffen den nachstehenden Vergleich, dem sich beide Parteien unter Verzicht auf eine Appellation oder auf sonstige Rechtsbehelfe unterwerfen wollen.
Der Vergleich lautet:
Die von Loë sollen 1800 schlechte Taler, den Taler zu 52 Albus Essenscher Währung gerechnet, an die Gebrüder von Lipperheide und Berge herausgeben. Dafür behalten die von Loë die gesamten geforderten Güter und die Schulden, die Knippenberg von Loë und Maria von Bodelschwingh, Eheleute, gemacht haben, nämlich bei den beiden Richtern zu Essen und Recklinghausen und die 250 Goldgulden, so von Braunshoff noch rückständig sind, zu Essen noch hundert Goldgulden mit den rückständigen Pensionen. Von diesen Schulden sollen sie die Lipperheide und Berge entlasten. Die Zahlung der 1800 Rt. soll am nächsten Tag Petri ad Cathedram mit der entsprechenden Verzinsung zu sechs Prozent erfolgen. Als Pfand sollen sie dafür den Pfandschilling des Hauses Horl und den Hof zu Sodingen (ehemaliges Gut Sodingen auf dem Gebiet der heutigen Stadt Herne) stellen. Beide Parteien haben für sich und ihren Anhang diesen Spruch akzeptiert und bei adliger Treue einzuhalten versprochen. Zur Sicherheit ist der Rezess dreifach, mit den Unterschriften und Petschaften der Beteiligten versehen, ausgefertigt worden.
Geschehen in Gegenwart Dietrichs von der Horst, fürstlich-jülichschen Rats und Amtmanns, Goswins von Raesfeldts, Marschalls, und Gisbert von Bodelschwingh zu Bodelschwingh. -
Unterschriften von Jörien van dem Rhomberch, Dyderich van Asbeck, Johan up dem Berge, Comthur; Dyrych Ovelacker zum Nederhove, Everhardt van Schuiren zur Horst.

Überlieferung : Or., Papier, 31,6 x 21,5 cm [1]

Siehe auch

Quelle