Am Fischergraben

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

In der Sitzung vom 21. Juni 2016 hat die Bezirksvertretung Sodingen mit insgesamt 11 Stimmen die Benennung der zukünftigen öffentliche Verkehrsfläche im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 252 - Jürgens Hof - zugestimmt.

Überblick
Am Fischergraben TS 20210704.jpg
Bildinfo: Am Fischergraben am 04.07.2021



Benennung: 21. Juni 2017
Durch: Bezirksvertretung Sodingen [1]
Postleitzahl: 44628
Stadtbezirk: Sodingen
Ortsteil: Horsthausen
Kartengitter: J2
Koordinaten: 51.55616,7.2376
Letze Änderung: 04.07.2021
Geändert von: Thorsten Schmidt
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Übersichtsplan Am Fischergraben [2]

Historie

Die neue Straße erhält die Bezeichnung „Am Fischergraben“.

Es wurde beschlossen, das Areal der ehemaligen Grundschule Langforthstraße und dem Sportplatz Jürgens Hof einer Bebauung zuzuführen. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde bereits im September 2015 gefasst. Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden.

Der nördlich des Bebauungsplangebietes verlaufende Fischergraben wird zurzeit umgestaltet. Im Zuge des Emscherumbaus werden durch die sechs Millionen Euro teure Maßnahme, bei der der Bau eines parallelen Abwasserkanals mit Regenüberläufen im Mittelpunkt steht, in den kommenden Jahren Schmutz- und Regenwasser voneinander getrennt.

Aufgrund einer Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Sodingen wurde die Benennung der zukünftigen öffentlichen Verkehrsfläche in dem Bebauungsplanentwurfsgebiet in der Sitzung der Bezirksvertretung am 26.10.2016 bereits thematisiert. Die Verwaltung griff die Anregung zur Würdigung der „Renaturierung“ des Fischergrabens dankend auf. Seitens der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, die Verkehrsfläche in „Am Fischergraben“ zu benennen.

Die Mitglieder des Ältestenrates waren mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden. [3]

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Einzelnachweise

  1. http://herne.ratsportal.net/bi2/to010.asp?SILFDNR=10638
  2. Stadt Herne, Fachbereich Vermessung und Kataster
  3. Beschlussvorlage 2017/0397 FB 52 - Vermessung und Kataster