1906 August 20

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Die Indianer Tribune berichtet in ihrer Ausgabe Volume 29, Number 306, 20. August 1906:

Der 34-jährige Arbeiter Johann Wiczorek aus Eickel stellte sich im Anfang des Jahres 1903 der Kriminalpolizei und bezichtigte sich der Thäterschaft einer Reihe von Raubüberfällen und Diebstählen. Das Gewissen ließe ihm keine Ruhe. Im Verlaufe der Untersuchung stiegen Zweifel an dem normalen Geisteszustand des Wiczorek auf. Er wurde einer Irrenanstalt zur Untersuchung übergeben.

Jetzt wurde der Fall vor dem Schwurgericht in Bochum verhandelt. Zwei Irrenärzte waren als Sachverständige geladen. Wiczorek hielt seine früheren Angaben aufrecht, wonach er in den Jahren 1900 bis 1902 in Bochum und Herne vier Raubanfälle und Diebstähle ausgeführt haben wollte. Die Kriminalpolizei hat keine Feststellungen zu der Sache machen können. Sie ist der Ansicht, daß die Strafthaten nicht ausgeführt worden sind. Auf der Polizeiwache bezeichnete er sich als großer Sünder, der nach Buße verlange, um mit dem Leben abzuschließen.

Der Angeklagte ist das uneheliche Kind eines Trinkers, der durch Selbstmord endete. Schon früh führte der Vater den Sohn auf die Bahn des Lasters. In der Haft machte Wiczorek einen außerordentlich niedergeschlagenen Eindruck, lag beständig auf den Knien und betete. Unter Thränen bezichtete er sich verschiedener Vergehen und flehte in überschwenglicher Weise nach Buße. Das gleiche Verhalten trug er auch in den ersten Wochen seines Aufenthaltes in der Irrenanstalt zur Schau. Wiczorek hat nur ein halbes Jahr die Schule besucht, ist völliger Anaphalbet. In der Irrenanstalt machte er nach den Wahrnehmungen des Irrenarztes den Eindruck eines melancholischen Mannes, der an Sinnestäuschungen litt. So wollte der Angeklagte seine angeblichen Opfer gesehen haben, die ihn zu tödten trachteten, böse Geister nahm er wahr in Gestalt von schwarzen Vögeln. Das Gutachten des Irrenarztes ging dahin, daß der Alkohol die melancholische Depression und schließlich einen krankhaften Geisteszustand bei denz Angeklagten hervorgerufen hatte, dessen Anfang Jahre zurückliege.

Die Entziehung des Alkohols brachte allmählich eine Besserung in dem Geisteszustande des Angeklagten hervor, der schließlich als geheilt entlassen werden konnte. Gegenwärtig arbeitet er wieder in Eickel bei einem Bauer. Der Staatsanwalt beantragte Freisprechung. Die Geschworenen verneinten die Schuldfragen. Das Gericht sprach Wiczorek frei. [1]

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