Verkaufsanzeige 2. März 1822 - Pantringer Holz

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Anzeigentext

B1 N 162. Theilung des Pantringer Holzes

Der Herr Hauptmann von Forell zu Mülheim an der Ruhr als Besitzer des Hauses Strünckede hat auf Theilung des in der Bürgermeisterei Herne, Kreises Bochum, zwischen den jetzt getheiten Horsthauser und Poepinghauser Marken liegenden Pantringer Holzes angetragen, und es ist diese Theilung in Gemäßheit des mir von der hochödl. General Commission zu Münster ertheilten Auftrags eingeleitet worden.

Alle an diesen Theilungs-Objekte zur Mitbenutzung berechtigte unbekannte Theilhaber, so wie alle diejenigen, welche irgend ein Interesse bei dieser Auseinandersetzung zu haben verneinen, im gleichen die Obereigenthümer, Fideicommis Folger und Wiederkaufsberechtigte der betheiligen Güter und Stellen, werden daher auf den Grund der Bestimmungen der Gemeinheits: Theilungs Ordnung vom 7. Juni 1821. hierdurch öffentlich aufgefordert, ihre Ansprüche längstens in Termino den 24. April Vormittags 10 Uhr
in der Behausung des Schulte in der Langfort vor dem Unterzeichneten anzuzeigen, nachzuweisen und sich zu erklären, ob sie bei der Vorlegung des Theilungsplans zugezogen seyn wollen. [1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg, Stk. 9 2. März 1822 S. 104 http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/3493776/ft/bsb10694705?page=156