Urkunde 1643 (Düngelen / ev. Eickel)

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

1643
Haus Dahlhausen
Rutger von Dungelen zu Dahlhausen bekundet, daß sein † Vater Goswin von Düngelen einem zeitigen Pastor zu Eckel eine Schudverschreibung über ein Darlehn von 200 Rtlr., verliehen an den † Freitag zu Buddenbergh, mit der Auflage vermacht habe, daß dieser das exercitium religionis uf guet Lutherisch, wie es (ein) jetziger pastor her Diderich Kleine im üblichen Brauch gehalten, also ohnverenderlich continuiren, auch gehalten und schuldigh sein solle, uf hohen Festagen, Sontagen, Hagelfeier[1] und Beethaegen seine Divina mit predigen, beeten und geistlichem gesangh zu verrichten und sich daran durch nichts als kranckheit und kriegsgefahr behinderen lassen solle.
Er habe dem Pastor Diderich Kleine, welcher gelobt habe, bei der unverendetten Augspurgischen Confession Lutheri bestendig zu beharren und in Übereinstimmung damit den Gottesdienst auch allen Fest- und Feiertagen zu verrichten, die Schuldverschreibung übergeben, damit dieser und seine Nachfolger in den Genuß der Zinsen kommen.
Er habe für sich und seine Nachfolger am Hause Dahlhausen jedoch ausdrücklich vorbehalten, das Legat in alios pios usus[2] für die Anhänger der Augspurgisch-Lutherischen Konfession zu verwenden falls ein zeitiger Pastor sich nicht zu dieser Konfession bekenne oder in einem oder anderen Punkte abfalle oder eine widrige Konfession vertrete.

Siegel und Unterschrift des Ausstellers.

Kopie.

Nachrichten betr. die bei der Evangel. Luther. Gemeine zu Eickel gewesenen Predigerwahlen etc. Fol. 2 und 3. [3]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Hagelprozession
  2. anderen frommen Zwecken
  3. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand