Herner Bauern kauften sich von der Herrschaft der Strünkeder los (Herner Anzeiger vom 12. Juli 1934)

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Der Herner Anzeiger brachte in seiner Ausgabe vom 12. Juli 1934 folgenden Artikel.[1]


Herner Bauern kauften sich von der Herrschaft der Strünkeder los

Ein kulturhistorisch aufschlußreiches Dokument.

Strünkede einst eine „Burgstadt“

Die Strünkeder werden, so meint Decker, als fränkische Dienstmannen, ursprünglich unfreien Standes, schon von Karl dem Großen in der Gemarkung von Herne entweder mit fränkischen Reichshöfen oder mit abhängigen Höfen sächsischer Edelinge beschenkt worden sein. Jedenfalls lag im Mittelalter der Großgrundbesitz der Strünkeder als Streubesitz über verschiedene Ortschaften verteilt. Im Laufe der Zeit besiedelten sie die zerstreut liegenden Ländereien mit Hörigen, die für Wohnung und Ackerland zu Diensten und Abgaben verpflichtet waren. Der Strünkeder hatte von allen Adeligen im Amte Bochum den größten Grundbesitz.
Es gehörten ihm an Höfen und Kotten in Herne 26½, in Baukau 20 2/3, in Gerthe 4, in Hiltrop 4, in Laer 1, in Langendreer 1, das sind zusammen 56 Besitzungen. Dazu kamen die Höfe und Kotten, an denen er mit anderen Rittersitzen zusammen beteiligt war: in Herne 7, in Baukau 3. Ferner hatte noch Höfe und Kotten in Holthausen, Bladenhorst, Pöppinghausen, das Haus Loe in Marl und die großen Höfe Hovestadt und Brunkhof bei Datteln.

Die von Decker angegebenen Zahlen beweisen, daß so fast alle Bauern von Herne und der engsten Umgebung den Strünkedern hörig waren. Ihre Häuser und Scheunen waren Eigentum der Schloßherren, für die Wohnung und die zugewiesenen Felder mußten sie den Gutshof bewirtschaften, alle möglichen Dienste tun, ihre Söhne als Knechte und ihre Töchter als Mägde ohne Lohn auf den Gutshof schicken, von dem geringen Ertrag der eigenen Ernte das Beste abliefern, ebenso vom Vieh (Zehnt), selbst nach ihrem Tode mußten sie opfern: dem Herrn fiel das beste Pferd, die beste Kuh zu. Hatten die Strünkeder mit irgendwem Fehde, so mußten die wehrfähigen Männer mit ihnen ziehen und für sie kämpfen.

Daß die Strünkeder sehr viel Leibeigene hatten, die immense Mengen an Erträgnissen des Ackerbaus und der Viehzucht ablieferten, läßt einen Rückschluß auf die Größe der Burg zu. Das Schloß Strünkede dürfte noch etwa im 14. und 15. Jahrhundert einer kleinen mittelalterlichen Stadt geglichen haben, so viel Gebäulichkeiten waren vorhanden, von denen heute nur noch diese oder jene Spur oder gar nichts mehr nachzuweisen ist. Jedenfalls ist überliefert, daß früher Schloß Strünkede sehr ausgedehnt war. Das Schloß selbst, von dem heute nur noch zwei Flügel vorhanden sind, bildete wahrscheinlich ein in sich geschlossenes Viereck, in dessen Mitte der Schloßhof lag. Zwischen den inneren und äußeren Gräften und außerhalb von ihnen lagen sodann die Gebäulichkeiten der Ritter und Mannen.

Im 18. Jahrhundert war die Blütezeit der Strünkeder vorbei. Man weiß nicht, woran es gelegen hat, daß damals das Geschlecht, das einst das reichste weit und breit war, so verarmen konnte, daß die Letzten des Geschlechts sogar die Fonds ihrer Pfarr= und Schulstelle borgten, deren Zinsen zu bezahlen sie nicht in der Lage waren, worüber Prediger und Lehrer bittere Klage führten.

Wenn man diese Verarmung mit dem Streben der Zeit, die Leibeigenschaft der Bauern aufzuheben oder abzulösen, zusammennimmt, so verwundert es nicht, daß sich allein im Jahre 1787 29 Bauern und Kötter, deren Namen uns erhalten sind, von der Herrschaft der Strünkeder loskauften. Ihnen waren in den Jahren vorher schon viele andere voraufgegangen. Nachstehend bringen wir das Namensverzeichnis, das in verschiedenen Beziehungen interessant ist.

Verzeichnis der im Jahre 1787 verkauften Höfe und Kotten des Schlosses Strünkede.

Nr. Namen Verkaufspreis in
Reichstaler
1 Biermann 84
2 Hegemann zu Herne 170
3 weitkemper 120
4 Spiethaut 131
5 Seerbruch zu Vosnacke 16
6 Rusman an der Bladenhorst 67
7 Adam an der Bladenhorst 67
8 Spikermann zu Baukau 41
9 Tigges auf dem Berge zu Gerthe 21
10 Uhlenbruchs Zehnten 41
11 Jürgen Glaas zu Herne 323
12 Lechtape zu Baukau 1732
13 Weusthof zu Herne 255
14 Baukau zu Baukau 337
15 Trösken zu Baukau 1450
16 Haverkamp zu Baukau 500
17 Döhman zu Pöppinghausen 1395
18 Hünerbusch zu Pöppinghausen 441
19 Spinn zu Pöppinghausen 680
20 Köster an der Dönnigheide 576
21 Kaldewey zu Hiltrop 442
22 Westerworth zu Baukau 1750
23 Schumacher zu Baukau 341
24 Grüter zu Baukau 1611
25 Kortebusch zu Baukau 351
26 Nettebeck zu Pöppinghausen 800
27 Jakob zu Herne 727
28 Hülsmann zu Pöppinghausen 3265
29 Schulte in der Langfurth 3827

In dieser Tabelle sind eine Anzahl uns noch wohl bekannter Herner Bürgernamen enthalten. So z. B. Weusthof, Grüter, Spikermann, Kortebusch, Schulte=Langforth, Uhlenbruch. Schumacher, Lechtape, Trösken, Döhmann usw. Sie alle waren einstmals Leibeigene der Strünkeder. Auffällig ist der geringe Loskaufpreis für verschiedene offenbar recht kleine Besitztümer. Hierbei handelt es sich wohl um Kotten, zu denen kein Bodenbesitz gehört hat. Allerdings muß man bedenken, daß der Kaufwert des Geldes vor nahezu 150 Jahren weit größer war, als etwa um 1900 oder gar heute

Die Aufbringung des Loskaufgeldes zeigt, daß es den Leibeigenen immerhin noch möglich war, für sich selbst geldlichen Besitz zu erwerben. Das wird verständlich, wenn man weiß, daß die Leibeigenschaft in den letzten Jahrhunderten so weit gelockert war, daß die Leute nur an bestimmten Tagen für die Schloßherrschaft zu arbeiten hatten. Die Leibeigenschaft wirkte sich wohl am schärfsten bezüglich der eigenen persönlichen und familiären Verhältnisse aus, über die der Schloßherr frei nach eigenem Ermessen urteilen konnte.

Er konnte bestimmen, wer heiratete und wer zu heiraten war. Auch konnte er darüber verfügen, ob die Kinder entfernt werden sollten oder nicht. Maßgebend war er auch in Bezug auf die Erziehung, Beschäftigung usw. der Kinder. Dies alles muß man sich vor Augen halten, wenn man begreifen will, was die Leibeigenschaft eigentlich für die Menschen bedeutete. Ja, der Schloßherr hatte Rechte oder gab vor, solche zu besitzen, die wir heute einfach nicht verstehen können, eben, weil wir Kinder einer ganz anderen Zeit sind. Erinnert sei nur an die Prima nox.

Die Aenderung in der Auffassung der Leibeigenschaft dürfte nicht zuletzt dem Einfluß der Kirche zuzuschreiben sein. Andererseits haben auch die Schloßherren manchen Leibeigenen frei gelassen. Die Gründe dafür waren mannigfacher Art. So ließ man z. B. jemanden zum freien Manne werden, wenn er besondere Verdienste hatte. Häufig wurde die Freilassung dadurch erwirkt, daß der Leibeigene etwa den Schloßherrn oder dessen Familienangehörige vom Tode errettete. Anderseits war es auch möglich, sich loszukaufen, vorausgesetzt, daß man das notige Geld besaß. Die Bauern, die sich im Jahre 1787 von Strünkede loskauften, waren nicht die ersten, die es taten. So weiß man, daß sich der Bauer Pantring in Poppinghausen (jetzt zu Herne gehörig, der Hof gegenüber der Staatswerft) schon vorher freigekauft hatte.

Eine interessante Quittung der Strünkeder über den Empfang einer Loskaufsumme ist uns durch Chr. Doering (Herne 1896) überliefert, das folgendermaßen lautet:

„Daß mir endunterschriebene frey und gerichtsfrau Von und Zu Strünkede, Castrop, Herne usw.
der Jürgen Schm...., vor den Leibgewin Von
Hangorskotten[2], für sich und seine zukünftige haußfrau bezahlet hat Virtig Sechs Rchst. Sage 46 Reichsthaler: solches wird hiermit quitirendt bescheiniget.
Strünkede, 19. July 1758.
E. M. B. von Strünkede 
geb. B. von Quadt zu Wickradt. 

Diese Leute haben sich also anscheinend vor der Hochzeit losgekauft.

Durch die Stein=Hardenbergsche Verordnung zu Anfang des vergangenen Jahrhunderts wurde die Gutsuntertänigkeit ganz aufgehoben, nachdem schon über ein Jahrhundert lang Ansätze dazu vorhanden waren. Erinnert sei an Friedrich Wilhelm I., der schon 1719 hervorhob, „was es denn für eine edle Sache sei, wenn die Untertanen statt der Leibeigenschaft sich der Freiheit rühmen". Ferner beauftragte er 1723 die Domänenkommission, „womöglich Hand anzulegen, daß die Leibeigenschaft in den Königlichen Aemtern aufgehoben und dagegen die Untertänigkeit eingeführt werde".

Verständlich ist, daß die seit Jahrhunderten geltend gewesene Leibeigenschaft nicht mit einem Male beseitigt werden konnte, aber in gewissen Heuerlingsverhältnissen und auf den Gutshöfen Ostelbiens sind Reste davon sogar bis in die jüngste Neuzeit erhalten geblieben.

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Quellen