Urkunde 1718 Februar 6: Unterschied zwischen den Versionen

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Andreas Janik (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 13. Dezember 2016, 23:20 Uhr

Urkundentext

6. Februar 1718, Dahlhausen
Jan Mauritz Wienold von Düngellen bekundet, heute von Wember Walmes, Sohn eines Bürgers aus Essen, ein Darlehn von 70 Rtlr. zu 3½ % Zinsen erhalten zu haben.
Rückzahlung des Kapitals jährlich am 6. Februar nach vorheriger vierteljähriger Kündigung bleibt beiden Teilen vorbehalten.
M. Goßwin von Düngelen, sowie Jan Mauritz Wienold von Düngellen und Gudula Johanna von Hugenpoht - Frau von Düngellen, siegeln und unterschreiben.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 112

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen