Urkunde 1727 November 27

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

27. November 1727,
Balthasar Wilbrand Claholt, Kaiserlicher und Fürstlich Münsterischer Notar am Geistlichen Hofgericht, bekundet, dass er von der Witwe Engel Elisabeth von Berchem zu Stockum, geborenen von Hugenpoth von Werne, zum adeligen Hause Stockum gerufen und dort von ihr eine am heutigen Tage unterschriebene und gesiegelte Vollmacht erhalten habe, Besitz von den im Stift Münster belegenen von Neuhoffschen Gütern zu Horstmar und Nienborg zu übernehmen, an den ihr auf Grund großelterlicher Bestimmung (disposition) das Recht zum Mitbesitz erwachsen sei. Über den Rechtsvorgang soll er ein Protokoll (instrumentum sive instrumenta) aufnehmen.
[Die Vollmacht ist inseriert}. Demgemäß sei er am folgenden Tage mit dem Zeugen Rosenknopf, Eingesessenen zu Werne, von Werne nach Münster und von dort nach Horstmar gereist.
Am 1. Dezember habe er in Gegenwart der Zeugen Rosenknopf und Christoph Bröcker zu Horstmar Besitz genommen von dem an der Münsterpforte belegenen, früher zur Trengeschen adeligem Hause und Hofe durch Abschneiden eines Stückleins [Holz] von der Pforte und dessen Wiederansetzung.
Am 2. Dezember habe er sich mit den Zeugen Rosenknopf und Johann Potthof nach den außerhalb der Münsterpforte gelegeren Gütern begeben und von den Großen Bohneukampen, der anliegenden Wiese samt Fischteich, von dem Busches Brock und anliegenden 2 Kämpen durch Ausstechen von Torf, Durch- und Übergehen der Gründe usw. Besitz genommen.
Am 3. Dezember habe er sich mit den vorbenannten Zeugen von Horstmar über Schöppingen nach den im Kirspel Nienburg gelegenen Erben und Kotten: Johan Wolters, Johan Frerieks, Lütke und Füchtman, Schepers und Calts Kotten und Althoff begeben und Besitz von ihnen ergriffen durch Öffnen der Türen, Schließen der Häuser, Niedersetzen auf den Stühlen usw.;
zuletzt habe er in Gegenwart der Zeugen Rosenknopf und Wilhelm Remeyer von dem binnen Nienborg gelegenen adeligen Hof durch Ausschneiden eines Stückleins von der Pforte Besitz ergriffen.
Der Notar siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Frhr. v. Düngellen zu Dahlhausen / Frau Geheime Kriegsrätin von Arnim, Hofrat Engels und Bürgermeister Hochdahl, betr. von Neuhoffsche Nachlassenschaft. Fol. 77—85.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise