Urkunde 1727 November 22 II

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

22. November 1727,
Notar Johan Georg Greve bekundet, dass ihm in Gegenwart Greveldscher Kötter Gerhard Lüning und Johan Bergman der Rezeptor des Kirchspiels Dülberg Johan Christof Beyer eine Vollmacht seines Herrn, des F. C. Freiherrn von Beverförde zu Werries, Kurfürstlichen Geheimen Rats zu Cölln, unterschrieben in Münster am 19. November [die Vollmacht ist inseriert], überreicht habe, in Gegenwart eines Notars und Zeugen für ihn Besitz zu nehmen von den Gütern seines am 21. November † Großoheims Johan Diederich von Neuhoff, Herrn zur Wenge, Bönninghausen und Nierhofen, und über den Rechtsvorgang ein Protokoll aufzunehmen.
Demgemäß habe Beyer in seiner und der vorbenannten Zeugen Gegenwart am heutigen Tage von dem adeligen Rittersitz Haus Wenge Besitz ergriffen durch Auslöschen und Wiederanzünden des Feuers, Auf- und Niederschürzen des Hahles (Kesselhaken am Herd), öffnen und Schließen der Türen, Ubergabe der Schlüssel zum Kornböhn [Boden], Ausschneiden eines Spahns vom Buisen [Rauchfang] und vom vordersten Pfosten im Hause, Ausstechen eines Torfes im Garten, Acker, Voyde und Wiesen, sowie Abbrechen eines Zweiges vom Eichen- und vom Buchenbaum und sonstigem Schlag- und Heckengehölz.
Unter den gleichen Formen habe er am selben Tage von den adeligen Häusern Bönninghausen und Nierhofen Besitz ergriffen — bei Nierhofen von den durch Urteil dem Freiherrn von Beverförde und dem Freiherrn von Neuhoff zuerkannten, bisher von dem Fräulein von Neuhoff untergehabten Erbschaftsstücken, soweit sie der † von Neuhoff untergehabt hat;
ferner von dem Schulzen Übbings Hof und dem Kotten Nientiet zu Kirchderne, sowie von 1 Maltersaat Land des Hofes Grüggel ebendort gelegen, welches von Neuhoff teils auf Grund einer Schuldverschreibung, teils auf Grund einer testamentarischen Bestimmung ihm [Frhrn. v. B.] zugewiesen war, und von dem Zehnten eines Ley[en]deckers Kotten in Altenderne.
Nachmittags habe Beyer Besitz genommen von den Landstropschen Gütern, von dem Kotten der Witwe Schmidt, den im Kirchspiel Courl und im Dorf Landstrop gelegenen Höfen Rauter und Meininghaus, dem Schultzenhof zu Landstropp, dem Kotten Schroer im Dorfe Landstrop, den Kotten: Kock, Kusemann, Schnier, Kysehauer, Kleinemann, Weber, Schmidt,
den Höfen: Mannigmann, Goecken, Schickermann, Brock, Wieneken:
von den in der gemeinen Landstropischen Mark gelegenen, zum Hause Wenge gehörigen Holzungen Igelsorth und Scheidtkamp durch Abbrechen der Zweige von den Bäumen und Ausstechen des Torfs:
von dem Holzrichteramt des † Freiherrn von Neuhoff in der Ober- und Niedermark samt dem jährlich aus den Marken ihm zustehenden Brandholz und dem nötigen Bauholz für die Häuser gleichfalls durch Abbrechen einiger Zweige und Ausstechen von Torf.
Am 24. November habe Beyer Besitz genommen im Dorfe Assel von den Höfen Dirckmann, Buerhenne, Schulte Veldts, Cnücke zu Westick, Brüggemann zu Südcamen, Lanfermann im Amte Lünen, Erlbrock und Schulte Brincks mit zugehörigen Gärten, Bauländereien, Weiden und Wiesen, Hoch- und Nieder-, Schlag und Heckengehölz.
Die Besitzer der vorgenannten Höfe haben den Freiherrn von Beverförde zu Werries als ihren rechtmäßigen Besitzer anerkannt.
Der Notar Greve. welcher dieses Protokoll ausgefertigt hat, siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Status causae ... in der wichtigen von Neuhoffschen Erbschaftssache. Fol. 10—13.

Quelle

Literatur

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