Urkunde 1719 November 27

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

27. November 1719, Werden
Theodor, Abt zu Werden und Helmstedde, belehnt nach dem Tode seines Vorgängers Coelestin auf Grund der von dem hochwürdigen Herrn G. W. Wolf von Guttenberg, verordneten Vormund des Friederich Christian von Elverfeld zu Dahlhausen[1], ältesten minderjährigen Sohnes des † Franz Sigismund von Elverfeld zu Dahlhausen, vorgelegten Vollmacht, dessen Bevollmächtigten Johan Georg Erwite, Notar, Sekretär und Rentmeister des freiweltlichen adligen Stifts Stoppenberg, mit dem Stiftssadelhof Dalhausen.
Der Bevollmächtigte leistet Eid und Huldung. Friederich Christian hat bei Erlangung der Großjährigkeit die Belehnung selbst zu empfangen.
Zeugen: Kanzleidirektor Doktor der Rechte Mähler und Licentiat der Rechte Johan Franz Contzen als Stiftsdienstmannslehnmänner.
Der Abt siegelt mit dem großen Siegel und unterschreibt.

Der Bevollmächtigte gelobt, dem Lehnseid getreu nachzukommen. Er siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Lehnsangelegenheiten (Auszug aus den Ingrossationsbüchem der Werdenschen Lehen aus den Jahren 1708—88. Fol. 3—7 [Werdensche Lehen II).

Quelle

Literatur

Siehe auch

  1. Dahlhausen an der Ruhr