1587

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Was geschah 1587?

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Ereignisse

12. August

  • Zwischen Caspar Lipperheide zu Bermen (Bernen) und Johann auf dem Berge zu Repshorst samt ihren Konsorten einerseits und Wolter von Loë zur Knippenburch samt seinen Kindern andererseits hatte ein Streit über den Besitz des Hauses Horl bzw. Hordel (Horle) (ehemaliges Haus Horl bzw. Hordel ca. 4 km norwestl vom Zentrum Bochum) und dessen Pertinenzien und über die Erbschaft und Güter der Maria von Bodelschwingh (Bollschwingh), " Witwe des auch bereits verstorbenen Knippenberg von Loë, in der Art, dass gedachte Brüder und Kinder sich allein als wahre Erbfolger ihres mütterlichen Erbes betrachteten, der von Loë aber wegen seines genannten verstorbenen Sohnes kraft einer vorgelegten Heiratsverschreibung und Schenkung (donation) sich zu dem Nachlass als befugt ansah.
  • Beide Parteien haben nach mancherlei Verhandlungen wegen des Hauses Horl und auch sonstiger Gebrechen sich freundschaftlich auf die nachstehenden Schiedsleute geeinigt nämlich
  1. von Seiten der klagenden Gebrüder: Johann uf dem Berge, Komtur des Deutschen Ordens zu Brackel, und Dietrich Ohvelacker zu Niederhofen (Niederenhove),
  2. von Seiten des Loë: Rittmeister Ebert von Schüiren, Herr zur Horst, und Johann van Sevenar.
  • Diesen waren als Obmänner beigeordnet Jürgen von dem Romberg zu Maßen, fürstlich-klevischer Stallmeister, Rat und Droste zu Wetter, und Dietrich von Aßbecke achter dem Berge. Diese verhören beide Parteien und treffen den nachstehenden Vergleich, dem sich beide Parteien unter Verzicht auf eine Appellation oder auf sonstige Rechtsbehelfe unterwerfen wollen.
  • Der Vergleich lautet:
  1. Die von Loë sollen 1800 schlechte Taler, den Taler zu 52 Albus Essenscher Währung gerechnet, an die Gebrüder von Lipperheide und Berge herausgeben.
  2. Dafür behalten die von Loë die gesamten geforderten Güter und die Schulden, die Knippenberg von Loë und Maria von Bodelschwingh, Eheleute, gemacht haben, nämlich bei den beiden Richtern zu Essen und Recklinghausen und die 250 Goldgulden, so von Braunshoff noch rückständig sind, zu Essen noch hundert Goldgulden mit den rückständigen Pensionen. Von diesen Schulden sollen sie die Lipperheide und Berge entlasten.
  3. Die Zahlung der 1800 Rt. soll am nächsten Tag Petri ad Cathedram mit der entsprechenden Verzinsung zu sechs Prozent erfolgen.
  4. Als Pfand sollen sie dafür den Pfandschilling des Hauses Horl und den Hof zu Sodingen (ehemaliges Gut Sodingen auf dem Gebiet der heutigen Stadt Herne) stellen.
  5. Beide Parteien haben für sich und ihren Anhang diesen Spruch akzeptiert und bei adliger Treue einzuhalten versprochen.[1]


Gestorben

Quellen

  1. Urkunde 1587 August 12

Das Jahr 1587 wird in folgenden Artikeln erwähnt: